Ich bin Mitglied im Notdienstkreis Altenkirchen-Westerwald. Den aktuellen Notdienstplan finden Sie im hier.
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr" ergänzt. Die Regelungen sind am 14.02.2020 in Kraft getreten.
Fest vereinbarte Termine innerhalb der normalen Sprechstunde sind davon ausgenommen!
Für jede Behandlung im Notdienst ist eine Notdienstgebühr in Höhe von € 50,00 netto => € 59,50 brutto zusätzlich zu den durchgeführten Leistungen und den berechneten Medikamenten zu erheben.
Die Anwendung des mindestens 2-fachen Gebührensatzes der GOT ist verpflichtend.
Da es sich hier um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, bin ich verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen und anzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die entstandenen Kosten für die Untersuchung/Behandlung direkt im Anschluss zahlen müssen. Kartenzahlung ist in meiner Praxis nicht möglich.